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   BVerwG, 29.01.1985 - 6 B 196.84   

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https://dejure.org/1985,7421
BVerwG, 29.01.1985 - 6 B 196.84 (https://dejure.org/1985,7421)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1985 - 6 B 196.84 (https://dejure.org/1985,7421)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1985 - 6 B 196.84 (https://dejure.org/1985,7421)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Anforderungen an die richterlichen Feststellungen bezüglich der Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Relevanz des ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1985 - 6 B 196.84
    Soweit er der Sache nach eine Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO geltend macht, weil das Verwaltungsgericht bei der Würdigung des von ihm vorgetragenen prägenden Einflusses des kriegsbedingten Todes des ersten Ehemannes seiner Mutter auf seine Entwicklung hin zum Kriegsdienstverweigerer von einem unvollständigen Sachverhalt ausgegangen sei (vgl. dazu Urteil des Senats vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 -), läßt sich nicht feststellen, daß das Verwaltungsgericht die Bekundungen des Klägers hierzu bei seiner Vernehmung als Partei nicht vollständig und richtig berücksichtigt hätte.
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1985 - 6 B 196.84
    Gleiches gilt für die Rüge einer Abweichung des angefochtenen Urteils von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 18.73 - (BVerwGE 44, 313 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 68) sowie vom 15. Mai 1963 - BVerwG 7 C 117.61 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 13) hinsichtlich der Wertung der Bekundungen des Klägers, militärische Verteidigungshandlungen eines Staates auch dann abzulehnen, wenn dadurch mit Gewißheit weniger Angreifer ums Leben kämen, als Opfer unter der angegriffenen Bevölkerung zu beklagen seien.
  • BVerwG, 15.05.1963 - VII C 117.61

    Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit des Kriegsdienstverweigerers -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1985 - 6 B 196.84
    Gleiches gilt für die Rüge einer Abweichung des angefochtenen Urteils von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 18.73 - (BVerwGE 44, 313 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 68) sowie vom 15. Mai 1963 - BVerwG 7 C 117.61 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 13) hinsichtlich der Wertung der Bekundungen des Klägers, militärische Verteidigungshandlungen eines Staates auch dann abzulehnen, wenn dadurch mit Gewißheit weniger Angreifer ums Leben kämen, als Opfer unter der angegriffenen Bevölkerung zu beklagen seien.
  • BVerwG, 25.06.1986 - 6 C 98.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Anforderungen an Aufklärungspflicht - Zeugen -

    Die Vernehmung der angebotenen Zeugen war schließlich auch nicht etwa deshalb entbehrlich, weil das Verwaltungsgericht die Tatsachen, die sie bezeugen sollten, zugunsten des Klägers als wahr unterstellt hätte (vgl. dazu Beschluß vom 29. Januar 1985 - BVerwG 6 B 196.84 -); denn eben das hat das Verwaltungsgericht nicht getan.
  • BVerwG, 15.08.1985 - 6 C 134.82

    Rechtsmittel

    Unter diesen Umständen durfte das Verwaltungsgericht davon ausgehen, daß die Aussagen der Mutter des Klägers im Falle ihrer Vernehmung als Zeugin lediglich den Eindruck bestätigen würden, den es bereits aufgrund der eingehenden Vernehmung des Klägers als Partei selbst von diesem gewonnen hatte, nämlich daß seine Entscheidung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, primär vernunftorientiert sei und sich noch nicht zu einer Gewissensentscheidung verdichtet habe (vgl. hierzu auch Beschluß vom 29. Januar 1985 - BVerwG 6 B 196.84 -).
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